Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0)
Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde der Ausbildungsstufen I und II (Lernfelder 1-5) mit staatlicher Anerkennung.
Der Qualifizierungslehrgang "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (Sifa 3.0) stellt eine umfassende und zukunftsweisende Ausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit dar. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt gewinnt die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung. Der Qualifizierungslehrgang wurde entwickelt, um Fachkräfte auf die anspruchsvolle Aufgabe vorzubereiten, die Arbeitsbedingungen im Sinne einer nachhaltigen Präventionskultur in Organisationen sicherer und gesundheitsfördernder zu gestalten. Die Teilnehmenden erwerben in diesem Lehrgang das notwendige Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen, um in Bezug auf Arbeitssicherheit von Organisationen und den Menschen in Organisationen zu beraten und bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung zu unterstützen.
In den letzten Jahren wurde der Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit neu konzipiert und wird seit 2023 nach diesem überarbeiteten Ansatz angeboten. Die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses und die Erlangung umfassender Fähigkeiten sind entscheidend, um die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich zu übernehmen und im Unternehmensumfeld effektive Beratung zu bieten. Zukünftig wird die Ausbildung anhand von fünf Lernfeldern und den dazugehörigen Handlungsfeldern strukturiert. Es geht nicht mehr nur um die bloße Wissensvermittlung; die Teilnehmer erarbeiten sich eigenständig das für ihre berufliche Tätigkeit relevante Hintergrundwissen und meistern somit die erforderlichen Schritte, um in den vielfältigen Situationen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kompetent handeln zu können.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildungsstufen I (Grundlagen) und II (Vertiefung) werden durch die Lernfelder 1 bis 5 abgedeckt. Die Ausbildungsstufe III (Branchenspezifität des jeweiligen Unfallversicherungsträgers) entspricht dem Lernfeld 6. Zur erfolgreichen Beendigung des Qualifizierungslehrgangs müssen alle 6 Lernfelder erfolgreich abgeschlossen sein.Die einzelnen Lernfelder umfassen folgende Themenbereiche:
- Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation
- Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung
- Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
- Lernfeld 6: Branchenspezifischer Teil (erfolgt beim entsprechenden Unfallversicherungsträger)
Bei der überarbeiteten Ausbildungsform zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das zentrale Merkmal „Blended-Learning“: Der Wechsel zwischen Seminaren (SEM), selbstorganisierter Lernzeit (SOL) und Praktika (PRA) in verschiedenen Lernfeldern, begleitet von aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK).
In der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) eignen sich die Teilnehmenden eigenständig das erforderliche Know-how zur Bewältigung zukünftiger Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an, indem sie weitere Handlungssituationen bearbeiten. Lernbegleitende stehen für Fragen zur Verfügung. Zu Ausbildungsbeginn werden den Teilnehmenden für jedes Lernfeld jeweils zwei Lernbegleitende als Lernfeldverantwortliche bekanntgegeben. Diese sind für das jeweilige Lernfeld die fachbezogenen Ansprechpartner.
Das Ziel der Praktika (PRA) besteht darin, das Gelernte in der betrieblichen Praxis im (eigenen) Unternehmen anzuwenden und somit reale betriebliche Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes bewältigen zu lernen.
Um die Lernerfolgskontrollen (LEK) erfolgreich zu bestehen, müssen die Teilnehmenden die Kompetenzen entwickeln, die für ihre zukünftige Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig sind.
Als digitale Lernplattform fungiert die "Sifa-Lernwelt", die die Teilnehmenden während der gesamten Ausbildungsphase unterstützt. Hier können Informationen abgerufen, Aufgaben bearbeitet, Ergebnisse hochgeladen, Austausch mit anderen Teilnehmenden gepflegt und Kontakt zu den Lernbegleitenden aufgenommen werden.
Die Elemente des überarbeiteten Konzepts sind eng miteinander verknüpft, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, und stellen daher hohe Anforderungen an die Teilnehmenden zum Qualifizierungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Reihenfolge der Ausbildungsinhalte ist vorgegeben und nicht veränderbar.
Die Teilnehmenden durchlaufen die Ausbildung gemäß einem festen Zeitplan und in einer festen Lerngruppe. Dies ermöglicht gemeinsames Lernen, kollegialen Austausch und eine effektive Vernetzung der Teilnehmenden untereinander.
Struktur und Zeitplan der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer für die Lernfelder 1 bis 5 beträgt bei der Medical Airport Service GmbH ca. 9 Monate und setzt sich aus den Lernfeldern 1 bis 5 wie folgt zusammen:
- 20 Tage Seminar (7 Präsenztermine SEM)
- 35 Tage selbstgesteuerte Lernzeit (6 Zeiträume SOL)
- 35 Tage betriebliches Praktikum (4 Phasen PRA)
- 5 Lernerfolgskontrollen (LEK)
Für die selbstorganisierte Lernzeit (SOL) wird erwartet, dass die Teilnehmenden mindestens zwei Tage pro Woche für das selbstorganisierte Lernen einplanen. Die Praktikumsphasen finden an Werktagen statt. Die Verteilung der einzelnen Tage in der Praktikumsphase übernehmen die Teilnehmenden eigenständig in Absprache mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb. Den Ort für die Durchführung der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) legen die Teilnehmenden selbst fest.
Alle Teilnehmenden sind einem spezifischen Kurs zugeordnet und somit an diesen gebunden. Ein Wechsel zwischen den Kursen ist generell nicht möglich. Die Termine innerhalb der einzelnen Kurse sind festgelegt und können durch die Teilnehmenden nicht angepasst werden. Jeder Kurs wird von mehreren Lernbegleitenden betreut. Sie unterstützen die Teilnehmenden im individuellen Lernprozess und bei der Erweiterung ihrer Kompetenzen gemäß dem Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei darüberhinausgehenden Fragen können Sie gerne an einer unserer Infoveranstaltungen zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen oder ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetztes werden die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit genau definiert. Hier findet sich zum einen ein Hinweis darauf, in welchen Belangen die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen sollte. Dazu gehören z. B. die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen oder die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (PSA) sowie die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Ferner fällt die sicherheitstechnische Überprüfung der technischen Arbeitsmittel in den Aufgabenbereich. Auch muss die Fachkraft darauf achten, dass sich die Beschäftigten entsprechend der Anforderungen des Arbeitsschutzes verhalten, also z. B. persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen und die Betriebsmittel bestimmungsgemäß nutzen und ggf. instand halten. In regelmäßig stattfindenden Betriebsbegehungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit dies überprüfen. Die Begehungen dienen nicht zuletzt dazu, etwaige Arbeitsschutzmängel zu identifizieren und Maßnahmen für deren Beseitigung vorzuschlagen. Insbesondere bei Arbeitsunfällen ist es Aufgabe der Fachkraft, die Ursachen dafür aufzudecken und Maßnahmen für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu erarbeiten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erwartet eine anspruchsvolle und pro aktive Beratungstätigkeit.
Will die Fachkraft für Arbeitssicherheit in diesem Rahmen erfolgreich handeln, muss sie über entsprechende Kompetenzen wie z. B. Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen (Handlungskompetenz), verfügen.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind vielseitig und abwechslungsreich. Jeder Tag enthält neue, überraschende und herausfordernde Aufgaben, die es als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu lösen gilt. Dabei können die fachlichen Kompetenzen aktiv genutzt werden und die im Berufsleben erlangten Stärken zur Geltung gebracht werden. Im Rahmen der Arbeit lernt man neue Menschen und interessante Gesprächspartner kennen. Durch die Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit stößt man auf Themen, die einem selbst in der Freizeit oder im privaten Alltag wiederbegegnen oder eine technisch versierte Person zum Nachdenken anregen, um Gefahren zu minimieren bzw. Unfälle zu vermeiden.
Der Ausbildungslehrgang ist im eigentlichen Sinne keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern setzt auf einer beruflichen Ausbildung und Erfahrung auf. Es gibt keinen Beruf „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, sondern eine Berufung in diese Aufgabe durch den Arbeitgeber in Form einer schriftlichen Bestellung. Vor der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit muss sich der Arbeitgeber davon überzeugen, dass die zu bestellende Person über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.
Der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit baut auf beruflichen Erfahrungen, Lebenserfahrung, Lebenssituation und der Persönlichkeitsstruktur der Teilnehmenden auf, denn jeder und jede von ihnen bringt eine Vielzahl unterschiedlicher Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten mit. Insbesondere das Verständnis für betriebliche Abläufe sowie die eigene innere „Haltung“ bilden relevante Ansatzpunkte. Kenntnisse und Erfahrungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegen dagegen in der Regel nicht im ausreichenden Maße vor. Dementsprechend werden durch den Ausbildungslehrgang die spezifischen Handlungskompetenzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickelt.
Die sicherheitstechnische Fachkunde umfasst drei Teile: Man muss zunächst eine Basisqualifikation in Form einer Ausbildung zum Techniker / Meister oder dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums zum Ingenieur oder vergleichbare Ausbildung erworben haben.
Nach mindestens zwei Jahren Berufserfahrung kann man, nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.
- Ausbildungsdauer von nur 9 Monaten berufsbegleitend
- Hybrides Lernen: Das Lernen erfolgt in Seminaren in Präsenz, das selbstorganisierte Lernen am eigenen Schreibtisch (ggf. mobile Arbeit), die Praktikumsphasen im Betrieb.
- Flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Austausch mit Lernbegleitenden und anderen Teilnehmenden durch die "Sifa-Lernwelt“.
- Die Handlungssituationen unterstützen eine schrittweise Einführung in das zukünftige Aufgabengebiet und bieten einen direkten Praxisbezug können direkt in der Praxis angewendet werden.
- Regelmäßige Rückmeldung über den Stand von Fähigkeiten und Kenntnissen durch Lernerfolgskontrollen.
- Lernzeiten und Lerntempo können innerhalb der selbstorganisierten Lernphasen selbst bestimmt werden.
- Die fachlichen Inhalte sind digital auf dem neuesten Stand und von hoher Qualität.
Hauptziel des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, die Teilnehmenden bestmöglich auf das Tätigkeitsfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit und die damit verbundenen Anforderungen vorzubereiten. Um dies zu erreichen, baut der Qualifizierungslehrgang auf die vorhandenen Berufs- und Lebenserfahrungen der Teilnehmenden auf. Dies kann insbesondere dadurch gelingen, dass der Qualifizierungslehrgang stark durch selbstgesteuertes Lernen als Lernkonzept geprägt ist und dass qualifizierte und gleichermaßen berufserfahrene Lernbegleiter das Selbstgesteuerte Lernen der Teilnehmenden unterstützen. Dadurch wird es ermöglicht, dass alle Teilnehmenden im Lernprozess an die eigenen Erfahrungen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse anknüpfen, dadurch das individuelle Lernen optimal steuern und somit das bestmögliche Lernergebnis realisieren können.
Schlussendlich zielt der Qualifizierungslehrgang darauf ab, die Teilnehmenden für die verantwortungsvolle Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen und Organisationen zu qualifizieren. Der Qualifizierungslehrgang soll sicherstellen, dass notwendige zusätzliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben werden, um in der beruflichen Tätigkeit potenzielle Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und bewerten sowie geeignete Maßnahmen zur Prävention von Gefährdungen und Belastungen empfehlen zu können. Die Teilnehmenden des Qualifizierungslehrgangs sollen darüber hinaus ein Verständnis für die Bedeutung des Aufbaus und der kontinuierlichen Weiterentwicklung einer Arbeitsschutz- und Präventionskultur in Unternehmen und Organisationen erlangen. Hierzu soll Ihnen neben den inhaltlich fachlichen Kenntnissen das Verständnis für ein beratungsorientiertes und überzeugendes Auftreten und Verhalten gegenüber allen Interessengruppen, die am Arbeitsschutz beteiligt sind, vermittelt werden.
Detailziele des Qualifizierungslehrgangs sind:
- Arbeitssicherheitsgesetze und -normen: Die Teilnehmenden sollen die relevanten Arbeitssicherheitsgesetze, -vorschriften und -normen verstehen.
- Gefährdungsbeurteilung: Die späteren Fachkräfte sollen in der Lage sein, Arbeitsplätze zu analysieren und potenzielle Gefahren zu identifizieren.
- Präventive Maßnahmen: Die Teilnehmenden sollen wissen, wie sie geeignete Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien entwickeln und umsetzen können.
- Arbeitsschutzkultur fördern: Ziel ist es, die Sensibilisierung für Arbeitssicherheit in Unternehmen und Organisationen zu erhöhen und eine positive Arbeitsschutzkultur zu fördern.
- Schulung und Beratung: Die späteren Fachkräfte sollen in der Lage sein, Mitarbeitende, Führungskräfte und andere relevante Interessengruppen in Fragen der Arbeitssicherheit zu beraten und ggf. zu schulen.
- Unfalluntersuchung: Im Falle von Arbeitsunfällen sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, Untersuchungen durchzuführen, um die Ursachen zu ermitteln und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu entwickeln.
- Sicherheitsmanagement: Ziel ist es, die späteren Fachkräfte in die Lage zu versetzen, ein wirksames Arbeitssicherheitsmanagementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten.
- Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern: Die späteren Fachkräfte sollen lernen, mit anderen Abteilungen, Behörden und Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um eine ganzheitliche Sicherheitskultur zu fördern.
Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird den Teilnehmenden bei Bestehen eine Teilnahmebescheinigung über die Lernfelder 1-5 ausgestellt. Diese berechtigt zur Teilnahme am Lernfeld 6 (branchenspezifischer Teil).
Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0)
Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde der Ausbildungsstufen I und II (Lernfelder 1-5) mit staatlicher Anerkennung.
- Sie sind Ingenieur (m/w/d) oder haben einen gleichwertigen naturwissenschaftlichen Studienabschluss
- Sie verfügen über einen Abschluss als Meister (m/w/d) oder Techniker (m/w/d) oder waren in meisterähnlicher Tätigkeit, die vom zuständigen Unfallversicherungsträger und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde anerkannt wurde.
- Generell ist eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung nachzuweisen.
- Im Optimalfall kann das Praktikum bei Ihnen im Betrieb stattfinden.
- Sollten Sie über einen vergleichbaren Abschluss verfügen, kontaktieren Sie uns gerne.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit steht vielen Personen offen - es kommt auf die richtige Kombination von Voraussetzungen, Anforderungen und Ausnahmeregelungen an. Doch dies ist meist schnell mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt und Sie können innerhalb weniger Tage erfahren, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder welche Qualifikationen sie noch benötigen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Technische Teilnahmevoraussetzungen
- eine leistungsfähige Internetverbindung
- einen Laptop
- ein aktuelles Betriebssystem und Browser
Für die Information der Teilnehmenden, die fachliche Beratung und die Lernbegleitung steht als Ansprechperson die zentrale Koordination Arbeitsschutz zur Verfügung.
Die zentrale Koordination Arbeitsschutz ist in dringenden Fällen unter der Festnetznummer:
zu erreichen ggf. ist eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Ansonsten kann diese unter folgender E-Mail kontaktiert werden:
sifa-ausbildung@medical-gmbh.de
Für jedes Lernfeld werden zusätzlich im Vorfeld eines jeden Qualifizierungslehrgangs zwei Lernfeldverantwortliche Lernbegleitende als fachbezogene Ansprechpartner durch die zentrale Koordination Arbeitsschutz bekanntgegeben.